Definition und Weiterentwicklung der notwendigen Grundlagen, Vorgaben und Prozesse zur Einhaltung von Datenschutzrichtlinien und -vorschriften an der Universität gemäss den geltenden Gesetzen; Beratung, Sensibilisierung und Schulung von Universitätsangehörigen in Fragen des Umgangs mit personenbezogenen Daten; datenschutzrechtliche Prüfung von Forschungsprojekten, IT-Lösungen, Kooperationsverträgen etc. und Erarbeitung von Vorschlägen zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen; Unterstützung bei der Durchführung von Datenschutz-Folgeabschätzungen und allfälliger Vorabkonsultationen bei der bzw. beim Datenschutzbeauftragten des Kantons Basel-Stadt
Requirements:
Sie verfügen über einen Hochschulabschluss als Jurist*in, vorzugsweise mit Anwaltspatent, und haben ausgewiesene Berufserfahrung im öffentlichen Recht sowie im Datenschutzrecht. Sie sind mit dem universitären Umfeld vertraut und haben sich bereits mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Bildungs- und/oder Forschungsbereich auseinandergesetzt. Sie überzeugen durch ein vertieftes Know-how in Informationstechnologien, haben ein gutes Verständnis moderne IT-Architektur und -Infrastruktur und kennen die mit IT-Prozessen verbundenen datenschutzrechtlichen Herausforderungen und Lösungsansätze. Sie haben im Idealfall entsprechende Aus- und Weiterbildungen absolviert
Text:
Datenschutzbeauftragte*r (Data Protection Officer, DPO) der Universität Basel Definition und Weiterentwicklung der notwendigen Grundlagen, Vorgaben und Prozesse zur Einhaltung von Datenschutzrichtlinien und -vorschriften an der Universität gemäss den geltenden Gesetzen; Beratung, Sensibilisierung und Schulung von Universitätsangehörigen in Fragen des Umgangs mit personenbezogenen Daten; datenschutzrechtliche Prüfung von Forschungsprojekten, IT-Lösungen, Kooperationsverträgen etc. und Erarbeitung von Vorschlägen zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen; Unterstützung bei der Durchführung von Datenschutz-Folgeabschätzungen und allfälliger Vorabkonsultationen bei der bzw. beim Datenschutzbeauftragten des Kantons Basel-Stadt Sie verfügen über einen Hochschulabschluss als Jurist*in, vorzugsweise mit Anwaltspatent, und haben ausgewiesene Berufserfahrung im öffentlichen Recht sowie im Datenschutzrecht. Sie sind mit dem universitären Umfeld vertraut und haben sich bereits mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Bildungs- und/oder Forschungsbereich auseinandergesetzt. Sie überzeugen durch ein vertieftes Know-how in Informationstechnologien, haben ein gutes Verständnis moderne IT-Architektur und -Infrastruktur und kennen die mit IT-Prozessen verbundenen datenschutzrechtlichen Herausforderungen und Lösungsansätze. Sie haben im Idealfall entsprechende Aus- und Weiterbildungen absolviert
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